Wenn ein Kunde einen Gutschein einem Freund oder Familienmitglied übertragen möchte darf er das ohne dessen Zustimmung machen ?
Und darf der Shopbetreiber dem Begünstigten dann per Mail darüber informieren?
Die Sache berührt zwei ganz grundsätzliche Fragen des Datenschutzrechts:
1. Datenverarbeitungen natürlicher Personen, die sich auf rein persönliche oder familiäre Angelegenheiten beschränken, unterliegen nicht dem Datenschutzrecht, Art. 2 Abs. 2 lit. c DS-GVO. Das bedeutet, dass die Übertragung von Gutscheinen unter diesem Gesichtspunkt auch dann kein Problem für den Kunden ist, wenn er die Daten des Beschenkten an das Unternehmen weitergibt, bei dem die Gutscheine einzulösen sind (hier also den Shopbetreiber).
2. Der Shopbetreiber kann den Beschenkten darüber nicht nur informieren, er muss das sogar tun. Denn nach Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO müssen umfangreiche Informationen gegenüber den betroffenen Personen erteilt werden, wenn ein Unternehmen Daten verarbeitet und diese Daten aus einer anderen Quelle stammen als von der betroffenen Person selbst. Dafür hat er nach Art. 14 Abs. 3 DS-GVO längstens einen Monat Zeit. Die Informationen müssen umfassen:
- Name und Kontaktdaten des Shopbetreibers und seines gesetzlichen Vertreters
soweit vorhanden Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten - Angaben zum Zweck der Datenverarbeitung und zu deren Rechtsgrundlage (hier: Einlösungsmöglichkeit für Gutschein beim Shopbetreiber, Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO, nämlich die Schenkung durch den ursprünglichen Inhaber)
- Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten (Name, Kontaktdaten, Wert und Inhalt des Gutscheins, etc.)
- ggf. weitere Empfänger dieser Daten (z.B. ext. Dienstleister),
- ggf. die Angabe, ob diese Empfänger in einem Drittland außerhalb der EU sitzen
- Informationen zur Speicherdauer (vermutlich: Laufzeit des Gutscheins oder aber Ablauf der Aufbewahrungsfrist nach Einlösung)
- Information über Betroffenenrechte nach Artt. 15 DS-GVO
- Information über das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
- Information darüber, aus welcher Quelle die Daten stammen
Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Alexander Tribess
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.